Gewährleistung

      

Das
BAUMAX®-Baupartner-Konzept
schafft Vertrauen

Die Gewährleistung nach VOB/B wurde für Sie von 2 auf 5 Jahre erweitert. Diese Gewähr gilt für alle im ausführlichen “Equipment” und der “Performance” detailliert aufge-führten Baumaterialien  und Bauleistungen.

Ihr BAUMAX®- Baupartner übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zum Zeitpunkt der Hausabnahme die vertraglich zuge-sicherten Eigenschaften aufweist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist. Er verpflichtet sich, alle im Verjährungs-zeitraum auftretenden Mängel, die auf vertragswidrige Leistungen zurückzuführen sind, auf seine Kosten vollständig und zu Ihrer Zufriedenheit zu beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Bauleistung.

Neben der Dokumentation in Ihren Vertrags-unterlagen erhalten Sie eine entsprechende Urkunde, die Ihnen bei der Hausübergabe überreicht wird.